Kiefer­orthopäde

Haben Kiefer­orthopäden immer die gleiche Ausbildung?

Sie haben den Wunsch, sich kieferorthopädisch behandeln zu lassen, wissen aber nicht, ob Sie nun zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie oder zum Zahnarzt M. Sc. Kieferorthopädie gehen sollen? Da stehen Sie sicher nicht alleine da! Als „Kieferorthopäde“ kann man tatsächlich ganz unterschiedliche Ausbildungen durchlaufen. Wir erläutern Ihnen hier die Details.

Der Kieferorthopäde

Der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie absolviert zunächst ein Studium der Zahnmedizin. Nach dessen Abschluss folgt eine dreijährige, hauptberufliche und ganztägige Fortbildung in der Kieferorthopädie. In dieser Phase der Qualifikation arbeitet der künftige Kieferorthopäde sowohl in Fachzahnarztpraxen für Kieferorthopädie als auch Unikliniken mit diesem Fachbereich. Diese Ausbildung wird mit einer Facharztprüfung abgeschlossen. Nur diese Qualifikation erlaubt es dem Arzt, sich Kieferorthopäde zu nennen. Der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie beschäftigt sich ausschließlich mit der Therapie von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Aufgrund seines Know-hows ist er deshalb in der Lage, individuelle und schonende Therapien durchzuführen, die sich an den aktuellen Vorgaben von Zahnmedizin und Technik orientieren. Für jegliches „Feintuning“ der Zähne hat er dank seiner intensiven Weiterbildung die richtigen Lösungen parat.

Der Zahnarzt MSc Kieferorthopädie

Zahnärzte können im Rahmen eines Masterstudiengangs den Titel MSc Kieferorthopädie erwerben. Stellt man nun den Vergleich zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie her, so wird klar, dass die Fortbildung nebenberuflich stattfindet und die Pflicht, an einer Uniklinik zu arbeiten, wegfällt. Es resultiert daraus ein „Weniger“ an praktischer Erfahrung. Damit ein Zahnarzt diesen Mastertitel tragen kann, muss er an einer Universität innerhalb von 5 Semestern 45 Schulungstage mit je 10 Unterrichtsstunden à 40 Minuten absolvieren. Im Vergleich dazu macht der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie eine Vollzeitausbildung, die drei Jahre dauert.

Der Zahnarzt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie

Tätigkeitsschwerpunkt ist kein geschützter Begriff und in diesem Zusammenhang sind die Voraussetzungen, ihn zu nutzen, nicht an eine Weiterbildung mit Prüfung gebunden. Einige Landeszahnärztekammern legen jedoch einen bestimmten prozentualen Anteil an Behandlungen im Rahmen des Tätigkeitsschwerpunktes fest (zum Beispiel 30 % der gesamten Behandlungen in einer Praxis).

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