Investitionen

Kosten für die Erwachsenenbehandlung

In der Regel ist die kieferorthopädische Behandlung Erwachsener eine Privatleistung, die der Patient selbst zahlt.

Keine Regel ohne Ausnahme: Steht eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung ins Haus, bei der auch die operative Verlagerung eines oder beider Kiefer durchgeführt werden soll, für die eine Indikation in den gesetzlichen Vorgaben der Krankenkasse vorliegt, tragen die gesetzlichen Kassen die Kosten dafür. Ähnliches ist für die Beihilfe gültig.

Im Hinblick auf Privatversicherte ist im Einzelfall der individuelle Vertrag ausschlaggebend dafür, welche Kosten erstattet werden. Sie sollten deshalb darauf achten, ob die Behandlung beim Kieferorthopäden im Leistungskatalog Ihrer Versicherung enthalten ist.

Bevor Sie zum Kieferorthopäden gehen, sollten Sie sichergehen, was Ihre Versicherung oder Beihilfestelle an Kosten übernehmen würde.

Steuerliche Absetzbarkeit der Behandlung beim Kieferorthopäden

In Bezug auf Ihre Steuererklärung können Sie unter der Klausel der „außergewöhnlichen Belastungen“ eine Behandlung beim Kieferorthopäden, zum Beispiel bei uns in Velbert, angeben und somit steuerlich absetzen.

Beim Überschreiten des Freibetrags können Sie für Erwachsene und Kinder die kieferorthopädische Therapie steuerlich geltend machen.

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